DHB-Medieninformation, 15. Januar 2021

 

Austausch zum Spielbetrieb

DHB-Gremien diskutieren mit Vereinsvertretern der 3. Liga und JBLH mögliche Modelle 

Der Spielbetrieb der 3. Liga und Jugend-Bundesliga ist aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 28. Februar ausgesetzt worden, aber die inhaltliche Arbeit für den Neustart geht auch während des Lockdowns voran. In vier Videokonferenzen mit insgesamt rund 500 Teilnehmern tauschten sich der Deutsche Handballbund über die für den Spielbetrieb zuständigen Gremien mit den Vereinsvertretern aus.

„Wir halten den Dialog mit den Vereinen aufrecht. Entscheidungen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs können aber derzeit noch nicht getroffen werden“, sagt Benjamin Chatton, als Vorstand Finanzen und Recht für den Spielbetrieb zuständig. Grundlage für das Weiterspielen ist eine Öffnung der Hallen, um das vorbereitende Training wieder aufnehmen und so einen flächendeckenden Spielbetrieb gewährleisten zu können. Dies ist abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens und weiteren Entscheidungen der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenzen, die spätestens für den 25. Januar erwartet werden.

Spielkommission 3. Liga und Jugendspielausschuss diskutierten mit den Vereinsvertretern mögliche Modelle und auch ein mögliches Hygienekonzept sowie hiermit bereits gesammelte Erfahrungen. Anregungen und Anmerkungen aus diesen Gesprächen müssen nun bewertet und eingearbeitet werden. Die DHB-Gremien stellten Szenarien für eine Fortführung der Saison vor – in diesen ist die Hoffnung auf ein Weiterspielen ebenso berücksichtig wie die Option eines Abbruchs. Ziel ist es, den unterschiedlichen Interessen und Voraussetzungen Rechnung zu tragen und keinen Verein durch einen Abstieg zu benachteiligen.

Präsidium und Vorstand des Deutschen Handballbundes hatten am vergangenen Wochenende beschlossen, dass das Wettkampfgeschehen in der 3. Liga der Männer und Frauen sowie in der Jugendbundesliga männlich und weiblich bis zum 28. Februar 2021 ausgesetzt bleibt. Damit wurde ein Ende Oktober gefasster, ursprünglich bis zum 31. Dezember gültiger Beschluss erneut verlängert.